100 € netto bei 19 %
- Eingabe
- Netto 100 €, Satz 19 %, Richtung Netto → Brutto
- Rechenweg
- Faktor 1 + 19/100 = 1,19
- Brutto = 100 × 1,19 = 119
- Steuer = 119 − 100 = 19
- Ergebnis
- Netto 100,00 €, MwSt 19,00 €, Brutto 119,00 €
Betrag eintragen, Netto oder Brutto wählen, Satz einstellen. Der Rechner zeigt Netto, Steuer und Brutto. Voreingestellt sind 19 % und 7 % für Deutschland 2026; andere Sätze geben Sie selbst ein.
Keine Steuerberatung. Sätze 19 % und 7 % gelten für typische deutsche Umsatzsteuer; prüfen Sie Ihren Einzelfall selbst.
Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist ein Aufschlag auf den Nettopreis bzw. ein enthaltener Anteil im Bruttopreis. Wer „19 % drauf“ rechnet, sucht den Bruttobetrag. Wer „MwSt raus“ rechnet, sucht den Nettobetrag und die enthaltene Steuer. Beide Richtungen sind dieselbe Formel, nur umgestellt.
Dieser Rechner ist für die Arithmetik gedacht: Angebot schreiben, Beleg prüfen, grob nachrechnen. Er sagt nicht, ob Ihre Leistung unter 19 %, 7 % oder 0 % fällt. Die Zuordnung steht im Umsatzsteuergesetz und in der Rechtsprechung — nicht in einem Online-Rechner.
Für Österreich und die Schweiz tragen Sie den dort geltenden Prozentsatz als eigenen Satz ein (typisch 20 % bzw. ermäßigte AT-Sätze 10/13). Der Rechner kennt keine Länderlogik und keine Kleinunternehmer-Prüfung nach § 19 UStG.
Brutto = Netto × (1 + Satz/100). Die Steuer ist die Differenz aus Brutto und Netto. Beispiel: 100 € netto bei 19 % ergeben 119 € brutto und 19 € MwSt.
Netto = Brutto / (1 + Satz/100). Die enthaltene Steuer ist Brutto minus Netto. Beispiel: 119 € brutto bei 19 % enthalten 100 € netto und 19 € MwSt.
Neben 19 % und 7 % können Sie einen beliebigen Prozentsatz eintragen, zum Beispiel 0 % (steuerfrei) oder 20 % (österreichischer Normalsteuersatz). Der Rechner ersetzt keine steuerliche Prüfung Ihres Falls.
Multiplizieren Sie den Nettopreis mit 1,19. 100 € netto werden 119 € brutto, die Steuer beträgt 19 €. Alternativ: Netto × 0,19 ergibt nur die Steuer; Netto plus Steuer ist der Bruttopreis. Der Rechner macht beide Angaben.
Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (bei 19 %) bzw. durch 1,07 (bei 7 %). Aus 119 € brutto bei 19 % werden 100 € netto. Die Differenz zum Brutto ist die enthaltene Steuer. Das ist keine Vorsteuerprüfung für Ihr Finanzamt.
Der ermäßigte Satz gilt für bestimmte Güter und Leistungen, etwa viele Lebensmittel oder Bücher. Welche Position welchen Satz hat, steht in § 12 UStG und den Anlagen dazu. Seit 2026 gilt 7 % dauerhaft auch für viele Speisen in der Gastronomie; Getränke in der Regel 19 %. Dieser Rechner ordnet Ihren Fall nicht rechtlich zu.
Für Speisen (vor Ort, Takeaway, Lieferung) gilt seit 1.1.2026 dauerhaft 7 %. Getränke bleiben typischerweise beim allgemeinen Satz. Ob Ihre konkrete Leistung darunterfällt, entscheidet nicht dieser Rechner, sondern das Gesetz und im Zweifel das Finanzamt.
Ja, als eigenen Prozentsatz. Der Rechner hat keine Länderwahl. 20 % in Österreich oder ein Schweizer Satz sind arithmetisch dasselbe Muster wie 19 % in Deutschland. Die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihnen.
Nein. KlarTools berechnet nur Auf- und Abschlag. Kleinunternehmer nach § 19, Vorsteuer, Ist-Versteuerung und Steuerschuldnerschaft prüft die Seite nicht. Dafür brauchen Sie Steuerberatung oder das Finanzamt.